AGBs

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogener Hauptwörtern auf dieser Seite die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

  1. Anmeldung  Für die Teilnahme an einem Yogakurs ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit dem Zahlungseingang ist die Anmeldung verbindlich und den AGBs damit zugestimmt. Über Kursifant wird ein Kurs oder Stempelkarte (Punkte-Karte) gebucht, die Überweisung muss selbstständig getätigt werden, hierfür schreibe ich eine Rechnung via Kursifant, Whats App, Signal oder E-Mail. Nach Zahlungseingang via Wero oder Sofortüberweisung kann ich die entsprechenden Punkte dem jeweiligen Teilnehmer gutschreiben. Es muss IMMER VOR dem Kurs eingebucht7eingecheckt werden. Auch beim Drop in, welches mit mir persönlich, nicht über Kursifant, besprochen wird.
  2. Nutzungsverträge Die Stempelkarten (Punkte) sind Nutzungsverträge, die zum Besuch einer bestimmten Anzahl von Kurseinheiten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes berechtigen. Sie sind nicht übertragbar. Eine Kündigung ist nicht möglich. Änderungen, wie z.B. Krankheit oder Urlaub vorbehalten. Mündliche Absprachen werden nicht gemacht. Feste Kurse: Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl ist eine erstatzlose Streichung des Yogakurses möglich. Die Teilnehmer werden in diesem Fall umgehend informiert. Entfällt ein Kurs, erfolgt eine Rüclerstattung der schon geleisteten Kursgebühr. Ein weiterer Erstattungsanspruch besteht nicht. Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme ist eine schriftliche Abmeldung unbedingt erforderlich. Erfolgt diese rechtzeitig bis 48 Stunden vor Kursbeginn, ist diese Kostenfrei. Bei späterer Stornierung ist eine Erstattung nicht mehr möglich. Fehlstunden können nicht erstattet werden. Sollte eine Stunde entfallen müssen, wird ein Nachholtermin angebiten. Ein weiterer Erstattungsanspruch besteht nicht. 
  3. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Es gilt die Kleinunternehmensregelung (§19 Abs. 1 UStG)